Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.09.1978

Rechtsprechung
   BGH, 08.02.1978 - IV ZB 73/77   

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https://dejure.org/1978,2956
BGH, 08.02.1978 - IV ZB 73/77 (https://dejure.org/1978,2956)
BGH, Entscheidung vom 08.02.1978 - IV ZB 73/77 (https://dejure.org/1978,2956)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 1978 - IV ZB 73/77 (https://dejure.org/1978,2956)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwer als Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels - Ausspruch der Scheidung auf Grund des am 1.7.1977 in Kraft getretenen neuen Scheidungsrechts - Scheidungsfolgen nach dem neuen Scheidungsrecht - Formelle Beschwer als Voraussetzung für die Zulässigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 887
  • MDR 1978, 476
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.03.1963 - IV ZR 147/62

    Restitutionsklage. Beschwer in Ehesachen

    Auszug aus BGH, 08.02.1978 - IV ZB 73/77
    Weder will die Klägerin von ihrem Scheidungsverlangen Abstand nehmen (Ausnahmefall nach RGZ 100, 208, 209; 115, 374, 375; BGHZ 24, 369, 370 f) noch beruft sie sich auf ihr günstige, in der Vergangenheit liegende Tatsachen, die sie ohne ihr Verschulden im ersten Rechtszug nicht habe geltend machen können (Ausnahmefall nach BGHZ 39, 179, 182 und Entscheidung des erkennenden Senats in NJV 1972, 1710 = FamRZ 1972, 497).
  • BGH, 06.06.1957 - IV ZB 102/57

    Beschwer bei Scheidungsurteil

    Auszug aus BGH, 08.02.1978 - IV ZB 73/77
    Weder will die Klägerin von ihrem Scheidungsverlangen Abstand nehmen (Ausnahmefall nach RGZ 100, 208, 209; 115, 374, 375; BGHZ 24, 369, 370 f) noch beruft sie sich auf ihr günstige, in der Vergangenheit liegende Tatsachen, die sie ohne ihr Verschulden im ersten Rechtszug nicht habe geltend machen können (Ausnahmefall nach BGHZ 39, 179, 182 und Entscheidung des erkennenden Senats in NJV 1972, 1710 = FamRZ 1972, 497).
  • RG, 06.01.1927 - VII 7/26

    Verzicht auf den Scheidungsanspruch.

    Auszug aus BGH, 08.02.1978 - IV ZB 73/77
    Weder will die Klägerin von ihrem Scheidungsverlangen Abstand nehmen (Ausnahmefall nach RGZ 100, 208, 209; 115, 374, 375; BGHZ 24, 369, 370 f) noch beruft sie sich auf ihr günstige, in der Vergangenheit liegende Tatsachen, die sie ohne ihr Verschulden im ersten Rechtszug nicht habe geltend machen können (Ausnahmefall nach BGHZ 39, 179, 182 und Entscheidung des erkennenden Senats in NJV 1972, 1710 = FamRZ 1972, 497).
  • RG, 12.11.1920 - VII 232/20

    Klageänderung in der Berufungsinstanz auf das Begehren einer Scheidung

    Auszug aus BGH, 08.02.1978 - IV ZB 73/77
    Weder will die Klägerin von ihrem Scheidungsverlangen Abstand nehmen (Ausnahmefall nach RGZ 100, 208, 209; 115, 374, 375; BGHZ 24, 369, 370 f) noch beruft sie sich auf ihr günstige, in der Vergangenheit liegende Tatsachen, die sie ohne ihr Verschulden im ersten Rechtszug nicht habe geltend machen können (Ausnahmefall nach BGHZ 39, 179, 182 und Entscheidung des erkennenden Senats in NJV 1972, 1710 = FamRZ 1972, 497).
  • BGH, 14.06.1978 - IV ZR 164/77

    Getrenntleben innerhalb der ehelichen Wohnung

    Das Erfordernis, es müsse eine "vollkommene tatsächliche Trennung" vorliegen (BGH LM EheG § 48 Abs. 1 Nr. 14 = FamRZ 1969, 80; OLG Frankfurt FamRZ 1978, 328, 329), kann daher für die Fälle, in denen die Ehegatten (noch) in derselben Wohnung leben, nicht wortwörtlich genommen werden, da bei einem Wohnen in ein und derselben Wohnung zumindest die gemeinsame Benutzung einzelner Räume (Flur, Küche, Toilette, Bad) und eine gelegentliche Absprache über deren Benutzung nicht auszuschließen ist.
  • BGH, 28.06.1978 - IV ARZ 51/78

    Formlose Rüge der Sache und Ablehnung der Übernahme durch ein Gericht nach

    Da der Verweisungsbeschluß des Landgerichts Köln hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit nicht bindend war, war das Familiengericht Bergheim an sich nicht gehindert, die Sache wegen örtlicher Unzuständigkeit an ein anderes Familiengericht zu verweisen (BGH NJW 1978, 887 - FamRZ 1978, 328 - MDR 1978, 478; Senatsbeschluß vom 10. Mai 1978 - IV ARZ 22/78).

    Für die örtliche Zuständigkeit sind die Verhältnisse zur Zeit der Rechtshängigkeit der Sache maßgebend (BGH NJW 1978, 887 - FamRZ 1978, 328 = MDR 1978, 478; Senatsbeschluß vom 10. Mai 1978 - IV ARZ 38/78).

  • BGH, 30.03.1983 - IVb ZR 19/82

    Einordnung von Streitigkeiten über eine durch Ehe oder Verwandtschaft begründete

    Ausnahmen von diesem Grundsatz hat die Rechtsprechung im Interesse einer Aufrechterhaltung der Ehe jedoch zugelassen, wenn das Rechtsmittel eingelegt wird, um von dem Scheidungsverlangen Abstand zu nehmen und den Fortbestand der Ehe zu erreichen (vgl. BGHZ 24, 369, 370 f.; Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 8. Februar 1978 - IV ZB 73/77 - FamRZ 1978, 328 m.w.N.).
  • BGH, 15.11.1978 - IV ZR 197/77

    Zulässigkeit einer Berufung gegen ein nach altem Recht ergangenes

    Dem steht der Beschluß des erkennenden Senats vom 8. Februar 1978 (NJW 1978, 887 = FamRZ 1978, 328 = MDR 1978, 476) nicht entgegen.
  • BGH, 28.06.1978 - IV ARZ 55/78

    Voraussetzung einer Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Nr. 6 Zivilprozessordnung

    Die Abgabe der Sache seitens des Landgerichts an das Familiengericht stellte keine Unzuständigkeitserklärung im Sinne des § 36 Nr. 6 ZPO dar, keinesfalls eine Erklärung der örtlichen Unzuständigkeit, sondern lediglich eine durch die Übergangsvorschrift des Art. 12 Nr. 7 a Abs. 2 des 1. EheRG bedingte Abgabe an eines der nach dem 1. EheRG allgemein zuständig gewordenen Familiengerichte; die Abgabe hatte keine Bindungswirkung nach § 281 Abs. 2 Satz 2 ZPO (BGH FamRZ 1978, 328 = NJW 1978, 887).
  • BGH, 19.09.1979 - IV ARZ 18/79

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts durch den BGH (BGH) bei

    Zwar stellte diese Abgabe selbst keine hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit bindende Verweisung dar (Senat in FamRZ 1978, 328); sie hatte jedoch zur Folge, daß die Bindungswirkung der voraufgegangenen landgerichtlichen Verweisung nach der Änderung der sachlichen Zuständigkeit auf das an die Stelle des Landgerichts Köln tretende Familiengericht überging und dieses daran hinderte, sich über jenen Verweisungsbeschluß dadurch hinwegzusetzen, daß es Wipperfürth als für den Gerichtsstand maßgeblich leugnete und den Rechtsstreit an das Familiengericht Göttingen verwies.
  • BGH, 28.06.1978 - IV ARZ 54/78

    Örtliche Zuständigkeit eines Gerichts im anhängigen Ehescheidungsverfahren

    Die Abgabe der Scheidungssache vom Landgericht an das Familiengericht Göttingen nach Art. 12 Nr. 7 Buchst. a Abs. 2 des 1. EheRG hatte keine bindende Wirkung hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit (Senatsbeschluß v. 1. Februar 1978 - IV ARZ 8/78, NJW 1978, 887 - FamRZ 1978, 328).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.09.1978 - IV ZR 190/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,4484
BGH, 20.09.1978 - IV ZR 190/77 (https://dejure.org/1978,4484)
BGH, Entscheidung vom 20.09.1978 - IV ZR 190/77 (https://dejure.org/1978,4484)
BGH, Entscheidung vom 20. September 1978 - IV ZR 190/77 (https://dejure.org/1978,4484)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwer und Rechtsschutzbedürfnis bei Berufung gegen ein nach alten Recht erlassenen Scheidungsurteil - Folgen einer Scheidung der Ehe entgegen dem Antrag und dem Widerspruch der in Berufung gehenden Partei - Auswirkungen einer zwischenzeitlichen Beantragung der ...

Papierfundstellen

  • FamRZ 1978, 328
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.10.1977 - IV ZB 47/77

    Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 20.09.1978 - IV ZR 190/77
    Etwas anderes läßt sich auch aus dem von der Revision herangezogenen Beschluß des Senats vom 12. Oktober 1977 = VersR 1977, 1102 nicht herleiten.
  • BGH, 18.10.1978 - IV ZA 1/78

    Formelle Beschwer aufgrund einer trotz Widerspruch und gestelltem

    Eine Partei, die gegen ihren Widerspruch und entgegen einem von ihr gestellten Klageabweisungsantrag geschieden worden ist, ist durch das Scheidungsurteil zweifellos formell beschwert (vgl. Senatsurteil vom 20. September 1978 - IV ZR 190/77).

    Die Zulässigkeit der Berufung ist auch nicht dadurch beeinträchtigt worden, daß die Beklagte im Laufe des Berufungsverfahrens ihren ursprünglichen Antrag nicht aufrechterhalten, sondern Scheidung ohne Schuldausspruch beantragt hat (vgl. Senatsurteil vom 20. September 1978 - IV ZR 190/77 -).

  • BGH, 15.11.1978 - IV ZR 197/77

    Zulässigkeit einer Berufung gegen ein nach altem Recht ergangenes

    Beide Fälle sind daher nicht miteinander vergleichbar (vgl. Senatsurteil vom 20. September 1978 - IV ZR 190/77 -).
  • OLG Hamburg, 25.11.1980 - 2 UF 40/79
    Welcher Auffassung der Vorzug zu geben ist, bedarf keiner Entscheidung (zu der Bedeutungslosigkeit des Verweisungsbeschlusses des Landgerichts für die Zuständigkeitsfrage in diesem Zusammenhang vgl. BGH FamRZ 1978, 328 = BGHF 1, 36).
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